Verkehrskontrolle – was nun?


War ich zu schnell? Alle Papiere dabei?
All dies sind Gedanken, die jedem Autofahrer angesichts einer Verkehrskontrolle durch den Kopf gehen, egal, wie viel Fahrpraxis er schon hat. Aber gerade als Fahranfänger ist man da besonders unsicher. Daher einige konkrete Tipps in Zusammenarbeit mit dem VDAT und der Kampagne TUNE IT! SAFE!


Die wesentlichen Kontrollkriterien einer allgemeinen Verkehrskontrolle beziehen sich auf die Überprüfung von Führerschein, Fahrzeugschein und die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges (z. B. Funktionstüchtigkeit der Beleuchtungseinrichtung, Profiltiefe der Reifen etc.). Werden vorgeschriebene Papiere nicht mitgeführt oder am Fahrzeug Mängel mit Einfluss auf die Verkehrssicherheit festgestellt, hat die Polizei die Aufgabe, Verwarnungsgelder zu verhängen oder Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu erstatten. In Fällen schwerer Verstöße gegen die Verkehrssicherheit kann die Polizei solche Fahrzeuge allerdings auch aus dem Verkehr ziehen oder zur Beweissicherung beschlagnahmen.

Eines vorweg: Die Polizei hat nichts gegen seriöses Tuning und Zubehör! Insbesondere die Polizeien aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg unterstützen die Initiative TUNE IT! SAFE! und leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung rund um die Themen Tuning und Zubehör. Statistisch gesehen ist übrigens die Kontrollquote bei umgerüsteten Fahrzeugen nicht höher als bei anderen Fahrzeugen – schließlich werden Verkehrskontrollen meist durchgeführt, um Alkoholsünder und Drogen aufzuspüren.

Neben Führerschein und Fahrzeugschein erleichtern vorhandene Legitimationen (ABE, EG-Genehmigungen, Dokumente durchgeführter Anbauabnahmen nach § 19.3 StVZO) den Ablauf einer Kontrolle erheblich! Nicht vorhandene Papiere können den Ablauf einer Kontrolle dagegen deutlich verzögern, und das sorgt schnell für Nervosität. Das Nichtmitführen von vorgeschriebenen Dokumenten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden.


Wo liegt das zusätzliche Augenmerk der Polizei bei umgerüsteten Fahrzeugen?
  • Bei Rad-/Reifenkombinationen: Zulässigkeit, Freigängigkeit

  • Bei Sport-/Gewindefahrwerken: Bodenfreiheit, Zulässigkeit, Manipulationen

  • Bei Beleuchtung: Zulässigkeit

  • Bei angebauten Karosserieteilen: Zulässigkeit, Anbausituation

  • Bei Sport-Abgasanlagen: Zulässigkeit, Lautstärke

  • Bei Pedalauflagen: Zulässigkeit, Anbausituation

  • Bei Sportlenkrädern: allgemeine Zulässigkeit, insbesondere in Verbindung mit Sonderrädern.

Werden im Rahmen einer Kontrolle Verstöße festgestellt, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese zieht auf der Grundlage des bundeseinheitlichen „Tatbestandskataloges“ entweder ein Verwarnungsgeld oder eine Ordnungswidrigkeitsanzeige nach sich. Werden Verkehrsverstöße gar vorsätzlich begangen, so muss in der Regel mit einer Verdoppelung des Buß- oder Verwarnungsgeldes gerechnet werden. Für Führerscheinbesitzer „auf Probe“ kann zusätzlich der Besuch einer Nachschulung angeordnet werden.
Zulässiges und unzulässiges Zubehör lässt sich daher nicht einfach in „uncool“ und „cool“ unterscheiden. Das mögliche Risiko, das von nicht zulässigen Teilen ausgehen kann, ist erheblich und kann den Wert eines „Knöllchens“ weit übersteigen. TUNE IT! SAFE! empfiehlt daher, ausschließlich zulässige Tuning- und Zubehörteile zu verwenden und die eventuell erforderlichen Anbauabnahmen und Eintragungen in den Fahrzeugpapieren vorzunehmen – dann kann man mit seinem getunten Auto einer Verkehrskontrolle ganz entspannt entgegenfahren. Umfassende Informationen rund um das Thema seriöses Tuning und Zubehör bietet auch der Verband der Automobil Tuner unter www.vdat.de.

Ach ja, noch ein Tipp zum Schluss: auf das Verfallsdatum des Verbandskastens mal einen Blick werfen – darauf achtet auch die Polizei. Der Verbandskasten wird glücklicherweise nur sehr selten gebraucht, und da kann es sein, dass ganz unbemerkt das Verfallsdatum schon weit überschritten ist. Dann muss er nämlich ausgetauscht werden.