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Bitte lesen Sie die richtige Reifengröße an der Seitenwand der Reifen ab, die Sie ersetzen wollen. Kontrollieren Sie Vorder- und Hinterachse, falls Sie unterschiedliche Dimensionen brauchen.

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Die richtige Reifengröße finden Sie an der Seitenwand der Reifen, die ersetzt werden sollen. Bitte werfen Sie einen Blick auf alle 4 Räder. Achtung: Die Dimensionen im Fahrzeugschein müssen nicht zwingend zu Ihren Felgen passen.
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*Achten Sie jedoch darauf, dass Sie je nach Jahreszeit Sommer- oder Winterreifen oder sogar Ganzjahresreifen montieren.

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Fahrzeugschein

Aus dem Fahrzeugschein können Sie auch ersehen, welche Reifengröße Sie benötigen. Aber Vorsicht! Hier kommt es ganz darauf an, ob Sie einen "alten" Fahrzeugschein oder die neuere Zulassungsbescheinigung Teil I haben. In älteren Dokumenten finden Sie die vorgeschriebene Reifengröße in den Feldern 20 bis 23. In der Zulassungsbescheinigung gibt es nur eine mögliche Reifengröße. In vielen Fällen sind aber auch andere Dimensionen zulässig. Wir beraten Sie dazu gerne in unseren Fachgeschäften.

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Am liebsten würden Sie Ihre Winterreifen bequem vom Sofa aus wechseln? Bei Premio Reifen + Autoservice GAUZ GmbH kein Problem. Auf unserer Website können Sie ganz bequem unser Sortiment durchsuchen, den für Sie passenden Reifen auswählen, in den Warenkorb legen und noch im Bestellvorgang direkt einen Termin für den Reifenwechsel vereinbaren.

Sie können Ihre ausgewählten Produkte und Services direkt online per Kreditkarte oder Sofort-Überweisung bezahlen
oder Sie bezahlen nach der erfolgten Montage in unserer Werkstatt in Maintal in bar, per EC-Karte oder Kreditkarte.

Das ist einfach, bequem und spart Zeit. Ihre Couch müssen Sie nur verlassen, wenn Sie unsere Werkstatt aufsuchen, damit wir die Reifen für Sie wechseln.


Entdecken Sie top Winterreifen in unserem Sortiment!


Winterreifen - Spezialisten für Ihre Sicherheit

Winterreifen, auch Haftreifen genannt, sind echte Spezialisten und perfekt dafür geeignet mit winterlichen Straßenverhältnissen zurechtzukommen, da diese Reifen extra dafür entworfen und daraufhin optimiert worden sind, um mit Glätte, Schnee und Minustemperaturen fertig zu werden. Das macht sich zum einen in der Zusammensetzung des Reifengummis bemerkbar und zum anderen in der Struktur des Reifenprofils.

Dank Gummimischung der richtige Reifen für den Winter


Die Gummimischung von Winterreifen ist nämlich speziell dafür entwickelt worden, dass sich bei Temperaturen unter 7°C und damit auch bei Minusgraden die Fahreigenschaften nicht verändern. Während Sommerreifen, die eine deutlich härtere Mischung aufweisen, bei niedrigen Temperaturen hart und spröde werden und dadurch die Haftung auf der Straße verlieren, bleiben Haftreifen auch bei Minustemperaturen relativ weich und sorgen so für den richtigen Grip.

Das Reifenprofil und die Profiltiefe von Winterreifen


Im Winter machen neben der Kälte aber vor allem die Straßenverhältnisse den Reifen zu schaffen. Sommerreifen verlieren bei Eis, Glätte oder Schnee schnell den Grip. Die Struktur des Reifens bei Winterreifen ist speziell für die Anforderungen im Winter entwickelt worden. Eine hohe Anzahl von Lamellen, also Längsrillen und Querrillen, die in Blöcken angeordnet sind, sorgt dafür, dass sich Eis, Schnee und Schneematsch im Reifenprofil festsetzt, wodurch für Halt auf winterlichen Straßen gesorgt wird. Reifen für die warme Jahreszeit haben dagegen eine gleichmäßige Struktur und sind damit in der Lage, Regenwasser abzuleiten. Die Haftreifen haben hier das Nachsehen. Sie können Regenwasser, wie etwa bei einem Sommergewitter, deutlich weniger effektiv ableiten, nicht zuletzt wegen seiner Lamellen. Dadurch erhöht sich nicht zuletzt auch die Gefahr von Aquaplaning. Achten Sie zusätzlich immer darauf, dass die Profiltiefe des Reifens den Mindestanforderungen enstpricht, damit Ihr Fahrzeug immer in der Spur bleibt.


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Aus dem Fahrzeugschein können Sie auch ersehen, welche Reifengröße Sie benötigen. Aber Vorsicht! Hier kommt es ganz darauf an, ob Sie einen "alten" Fahrzeugschein oder die neuere Zulassungsbescheinigung Teil I haben. In älteren Dokumenten finden Sie die vorgeschriebene Reifengröße in den Feldern 20 bis 23. In der Zulassungsbescheinigung gibt es nur eine mögliche Reifengröße. In vielen Fällen sind aber auch andere Dimensionen zulässig. Wir beraten Sie dazu gerne in unseren Fachgeschäften.

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Wann sollte man auf Winterreifen wechseln?


Wenn es um die Frage geht, wann Sie mit Ihrem PKW auf Winterreifen fahren sollten, richten sich die meisten Autofahrer nach der Regel „Von O bis O“ – von Oktober bis Ostern. Diese Regel leistet oft gute Dienste, ist aber streng genommen nicht ganz zutreffend. Denn wann bzw. ob ein Autofahrer verpflichtet ist mit seinem Fahrzeug auf Winterreifen zu fahren, macht der Gesetzgeber nicht an festen Zeiträumen fest, sondern an den Straßenverhältnissen.

Aus diesem Grund müssen auch nicht sämtliche Autos ab Oktober mit Winterreifen versehen sein. Sie dürfen auf Reifen für sommerliche Verhältnisse fahren, solange die Straßenverhältnisse nicht winterlich sind - unter „winterlich“ versteht man zum Beispiel Reifglätte, Glatteis, Schneematsch und/oder Schneeglätte. Und sollten diese zutreffen, müssen sie dementsprechend Winterreifen bereift fahren. Um welchen Monat es sich dabei handelt, ist dabei nicht von Bedeutung.

Da „winterliche Straßenverhältnisse“ allerdings meistens in den Zeitraum von Oktober bis Ostern fallen, ist die „O bis O“-Regel so etabliert. Zudem gilt, dass man dadurch vorsorglich wechselt. Denn sollten Sie im November noch auf Sommerreifen unterwegs sein und Reifglätte auftreten, müssen Sie Ihr Auto stehen lassen. Auch die Fahrt zum Reifenwechseln ist jetzt nicht mehr erlaubt.

In einigen Gebieten sind die Winter meteorologisch bedingt oft sehr mild und dort ist es durchaus möglich auch Ganzjahresreifen für sein Fahrzeug zu nutzen. Ganzjahresreifen sind sogenannte Allrounder, die für die kalte Jahreszeit zugelassen sind, allerdings bei extremen Bedingungen deutlich schwächer performen als die speziellen Haftreifen.

Die situative Winterreifenpflicht im Überblick


Die „situative Winterreifenpflicht“, oft auch als Winterreifen-Verordnung bezeichnet, besteht seit 2005, wurde zuerst 2010 überarbeitet und 2017 ein weiteres Mal. Die aktuellste Version gilt seit dem 1.6.2017.

Als Winterreifen werden übrigens bis 2024 Reifen anerkannt, die mit „M+S“ gekennzeichnet sind. Nach 2017 produzierte Reifen müssen zudem mit dem „Alpine“-Symbol versehen sein. Während PKW komplett auf Winterreifen wechseln müssen, muss bei Bussen mit mehr als acht Sitzplätzen und Lkw mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht die Winterbereifung auf die permanent angetriebenen Antriebsachsen montiert sein. Seit dem 1.7.2020 ist zudem eine Vorschrift gültig, nach der die Winterreifen auf der Lenkachse montiert sein müssen.

Bei Verstößen gegen diese Verordnung wird für den Fahrer ein Bußgeld in der Höhe von 60 Euro fällig und 80 Euro, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. des Weiteren muss auch ein Fahrzeughalter mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro rechnen, wenn er die Nutzung bzw. den Einsatz des Fahrzeuges bei arktischen Straßenverhältnissen erlaubt oder angeordnet hat; auch hier wird mit einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Achten Sie auf die korrekte Wahl der Reifen!